DBP FlameTECH

Schwer entflammbar und selbstverlöschend

Der DBP-FlameTECH-Gurt verfügt über eine Gummidecke mit guter Widerstandsfähigkeit gegen Risse, Schnitte und Abrieb, die zudem flammhemmend wirkt.

Der Gurt ist in einer umfassenden Palette von Mehrlagenstärken aber auch mit Stahlkarkasse verfügbar. Um die flammhemmenden Eigenschaften zu ermitteln,
wurden die DBP-FlameTECH-Fördergurte Prüfungen unterzogen.

  1. Brandversuch – Prüfverfahren ISO 340:2013
  2. Elektrische Leitfähigkeit der Gurtoberfläche – Prüfverfahren ISO 284:2012
  3. Brandausbreitung – Prüfverfahren EN 12881-1

 

Sicherheitsstufe Norm/Prüfungen Gurtbezeichnung Risiko
Level 1 ISO 340 DBP FlameTECH EP oder ST Level 1 Vorbeugung gegen die Ausbreitung von unbeabsichtigten Bränden,
die über Tage von einer kleinen Brandquelle ausgehen, und gegen
Explosionsgefahr aufgrund von statischer Aufladung.
Level 1 ISO 340 DBP FlameTECH EP oder ST G1 – Level 1 Wie Sicherheitsstufe 1 mit zusätzlicher, mittlerer Ölbeständigkeit.
Level 2 DIN EN ISO 12882 nach Kundenspezifikation
Anwendung Übertage
DBP FlameTECH EP oder ST Level 2 Vorbeugung gegen die Ausbreitung von unbeabsichtigten Bränden,
die über Tage von einer großen Brandquelle ausgehen, und gegen
Explosionsgefahr aufgrund von statischer Aufladung.
Level 3 DIN EN ISO 14973 nach Kundenspezifikation
Anwendung Untertage
DBP FlameTECH EP oder ST Level 3 Vorbeugung gegen die Ausbreitung von unbeabsichtigten Bränden, die unter Tage von kleinen und großen Brandquellen ausgehen, gegen
Explosionsgefahr aufgrund von statischer Aufladung und gegen das
Risiko einer Gurtblockage.

Technische Daten

Deckplatte Abrieb < mm3 Mindestbruchdehnung
in %
Min. Umgebungstemperatur Konstante Materialtemperatur Max. temporäre
Materialtemperatur
Polymerbasis
K/S 200 350 -20 80 90 SBR
VT or V 175 350 -20 80 90 CR

 

Flammhemmende Eigenschaften

Brandversuch – ISO 340:2013 Elektrische Leitfähigkeit
ISO 284: 2012
Brandausbreitung – EN 12881-1 Methode C
Gesamtlöschzeit 6 Proben: 45
Sekunden. Maximale Brand- bzw.
Glutdauer der Einzelproben:
15 Sekunden
< 300 Megaohm a) die Länge des Prüfsegments, das über die gesamte Prüfsegmentbreite
unbeschädigt bleibt, darf nicht unter 600 mm liegen; bzw.
b) der maximale Anstieg der Durchschnittstemperatur darf 140 °C nicht
überschreiten, die Länge des verbrannten Gurtstücks darf nach Masse
1250 mm nicht übersteigen, und die Länge des Prüfsegments, das über
die gesamte Gurtbreite unbeschädigt bleibt, darf nicht unter 50 mm
liegen.

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